Familienrecht
Wir übernehmen
– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung in allen Bereichen des Familienrechts (insbesondere Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht) und
– die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor allen Familiengerichten in erster Instanz sowie in Rechtsmittelverfahren (insbesondere Beschwerdeverfahren) vor allen Oberlandesgerichten.