Bußgeldsachen

Wir übernehmen

– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber der Polizei und den Ordnungsbehörden,

– die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor den Amts- bzw. den Oberlandesgerichten zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, insbesondere wenn zuvor der Versuch gescheitert sein sollte, die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zu verhindern.

Benötigen Sie eine Beratung?