Verkehrsunfallrecht

Wir bieten

– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenvertretung zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer,

– die Wahrnehmung Ihrer Interessen in der eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherer vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, gleich ob wir in Ihrem Namen klagen müssen oder aber Sie sich gegen die Klagen Dritter zu verteidigen haben.

Benötigen Sie eine Beratung?