Bußgeldsachen
Wir übernehmen
– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber der Polizei und den Ordnungsbehörden,
– die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor den Amts- bzw. den Oberlandesgerichten zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, insbesondere wenn zuvor der Versuch gescheitert sein sollte, die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zu verhindern.